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Warum in der Nordkirche arbeiten?

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Arbeitgeberin

Moderne

Wer in der Nordkirche arbeitet, profitiert meist* vom „TVKB“ (Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche) – klingt trocken und langweilig? Dann schau mal hier:

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  • Rechte und Pflichten sind für dich und für alle in der Nordkirche einheitlich geregelt, das ist gerecht.

  • „Equal Pay Day“ jeden Tag! – Alle Geschlechter werden gleich bezahlt.

  • Du musst nicht in Gehaltsverhandlungen gehen: Das Gehalt ist nämlich abhängig von dem, was du an Erfahrungen mitbringst und was du konkret tust, das ist fair.

  • Dein Gehalt erhöht sich automatisch, je länger du dabei bist und immer dann, wenn andere für diesen Tarifvertrag Erhöhungen aushandeln.

  • Dein Gehalt kommt auch in Krisenzeiten pünktlich und zuverlässig. Wir planen langfristig und Gehaltszahlungen haben oberste Priorität, das gibt Sicherheit und macht ein gutes Gefühl. Save!

  • Du bekommst jährliches Urlaubsgeld (im Juni 36% deines Gehalts) und Weihnachtsgeld (im November 50% deines Gehalts).

  • Mehr Gehalt gibt es bei bestimmten Arbeitszeiten wie Feiertagen und Zusatzurlaub für Nachtarbeit.

  • Du hast 30 Tage Urlaub (bei einer Vollzeitstelle von 39 Stunden pro Woche).

  • Zusätzliche Urlaubstage am 24.12. und am 31.12. Also hast du 32 Tage Urlaub, gut oder?

  • Du bekommst eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge.

  • Deine Fort- und Weiterbildungen musst du nicht selbst bezahlen und du kannst bei vollem Gehalt an ihnen teilnehmen

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Einige (nicht alle) Dienststellen haben noch diese Vorteile für dich (das findest du dann in den konkreten Stellenausschreibungen):

 

  • Ein digitales Arbeitszeitkonto für flexible Arbeitszeiten; mobiles Arbeiten und anteiliges Arbeiten am anderen Ort.

  • Ein Zeitsparkonto; so kannst du Zeiten sparen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen. Wie zum Beispiel für Zusatzferien, ein bezahlte längere Auszeit oder spätere Altersteilzeit.

  • Sport- und Fitnessangebote, auch finanzielle Leistungen für deinen eigene Gesundheitsvorsorge.

  • Zuschuss zum Fahrrad/ E-Bike (z.B. 50% Zuschuss beim Kauf/ Leasingangebote).

  • Jobticket oder Zuschuss zum Monatsticket im ÖPNV.
     

*Diese Aufstellung ist keine Rechtsauskunft. Sie stellt eine Zusammenfassung der Vorzüge für die Mitarbeitenden, wie sie im TVKB beschrieben sind, dar. Die aktuelle Fassung des TVKB ist hier zu finden. Kirchenbeamt*innen und Pastor*innen sind in den den meisten Fällen ausgenommen.) Mehr Infos für die Beschäftigung angehende Pastor*innen gibt es hier.

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